Wissenschaftliche Beiträge DOI: 10.38023/aa0d7bdb-8a97-44ab-975f-d0d73f0841eb

Dringliche Gesetzgebung und direkte Demokratie

Ein Blick auf Grundlagen, Praxis und Probleme des nachträglichen Referendums im Bund anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 über das Covid-19-Gesetz

Stefan G. Schmid
Stefan G. Schmid
Micha Herzog
Micha Herzog
Dumenig Stiffler
Dumenig Stiffler
Rechtsgebiete:

Politische Rechte, Staatsorganisation und Behörden

Zitiervorschlag: Stefan G. Schmid / Micha Herzog / Dumenig Stiffler, Dringliche Gesetzgebung und direkte Demokratie, in: Jusletter 7. Juni 2021

Die Notwendigkeit, gesetzgeberisch rasch zu handeln, und die Forderung, die direktdemokratischen Rechte möglichst weitgehend zu wahren, führen im Bereich des Dringlichkeitsrechts zu einem Spannungsverhältnis. Das 1949 aufgrund einer Volksinitiative eingeführte nachträgliche Referendum im Bund dient dessen Auflösung. Die Autoren skizzieren Grundlagen und Praxis dieser weniger bekannten Referendumsart und befassen sich mit den besonderen Problemen, welche die Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 über das Covid-19-Gesetz stellt.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitende Bemerkungen
  • 2. Dringlichkeitsrecht und Referendum: Grundlagen
    • 2.1. Die Einführung des nachträglichen Referendums 1949
    • 2.2. Die Regelung des nachträglichen Referendums nach geltendem Recht
  • 3. Dringlichkeitsrecht und Referendum: Praxis
    • 3.1. Die Konjunkturen des Dringlichkeitsrechts
    • 3.2. Die bisherigen Volksabstimmungen im Überblick
  • 4. Probleme des Referendums gegen das Covid-19-Gesetz
    • 4.1. Die Ausgangslage
    • 4.2. Der Gegenstand der Volksabstimmung
    • 4.3. Die Wirkungen einer allfälligen Ablehnung des Gesetzes
      • 4.3.1. Schicksal des Covid-19-Gesetzes
      • 4.3.2. Schicksal der wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen
  • 5. Zusammenfassende Schlussfolgerungen
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