Jusletter

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum bäuerlichen Boden- und Erbrecht

Rechtsprechungsübersicht von 2015 bis 2020

  • Autor/Autorin: Franz A. Wolf
  • Beitragsart: Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht, Erbrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • DOI: 10.38023/f750a02b-358a-4078-8b03-76a485935f2b
  • Zitiervorschlag: Franz A. Wolf, Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum bäuerlichen Boden- und Erbrecht, in: Jusletter 21. Juni 2021
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist ein Querschnitterlass mit Bezugspunkten zu ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dementsprechend reichhaltig ist die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Nachfolgend werden die wichtigsten Urteile des Bundesgerichts aus den Jahren 2015 bis 2020 vorgestellt und kommentiert. Das Bundesgericht hat in diesem Zeitraum 118 Urteile mit einem Bezug zum BGBB gefällt, sieben dieser Urteile wurden als Leitentscheide (BGE) in die amtliche Sammlung aufgenommen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Der Geltungsbereich beim landwirtschaftlichen Grundstück
  • 1.1. Sachlicher Geltungsbereich bei Grundstücken
  • 1.2. Geltungsbereich für Grundstücke in Naturschutzzonen
  • 1.3. Begriff der Bauzone
  • 1.4. Umstrittene Grünzone: Bauzone oder Nichtbauzone?
  • 1.5. Geltungsbereich mit Reflexwirkung auf das Steuerrecht
  • 2. Der Geltungsbereich beim landwirtschaftlichen Gewerbe
  • 2.1. Verfahren zur Gewerbefeststellung
  • 2.2. Sanierung und Erweiterung landwirtschaftlicher Bauten in der Gewerbebeurteilung
  • 2.3. Berücksichtigung von Pachtland in der Gewerbebeurteilung/Übergangsrecht
  • 2.4. Parzellenweise Verpachtung landwirtschaftlicher Gewerbe
  • 2.5. Sonderstellung des Sömmerungsbetriebes im Raumplanungsrecht
  • 3. Das bäuerliche Erbrecht
  • 3.1. Bäuerliches Erbrecht als Sondererbteilungsrecht
  • 3.2. Lebzeitige Hofübernahme und Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen
  • 3.3. Zuweisungsrecht am Nachlassgrundstück und wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein landwirtschaftliches Gewerbe
  • 3.4. Selbstbewirtschaftung durch natürliche Personen
  • 3.5. Im Besonderen: Nachweis Wille zur Selbstbewirtschaftung und Beweismass
  • 3.6. Selbstbewirtschaftung durch juristische Personen
  • 3.7. Lidlohnforderungen in der Erbteilung und Erhöhung Anrechnungswert
  • 3.8. Verkehrswert für landwirtschaftliche Grundstücke in der Erbteilung
  • 3.9. Anfechtung eines Kaufvertrages ohne vertragliches Rückkaufsrecht
  • 4. Der Gewinnanspruch der Miterben
  • 4.1. Übergangsrecht zum Gewinnanspruchsrecht
  • 4.2. Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Gewinnanspruchs
  • 4.3. Gewinnanspruchsforderungen in der Erbteilung
  • 4.4. Berechnung Gewinn und steuerliche Qualifikation des Gewinnanspruchs
  • 4.5. Gewinnabrechnungspflicht
  • 5. Die gesetzlichen Vorkaufsrechte
  • 5.1. Vorkaufsrecht an einer Gesamtheit von Grundstücken
  • 5.2. Vorkaufsrecht am Grundstück: massgeblicher Zeitpunkt für Gewerbeeigentum
  • 6. Das gemeinschaftliche Eigentum
  • 6.1. Aufhebung von Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück
  • 7. Das Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
  • 7.1. Abtrennung von Wohnbauten
  • 7.2. Zulässige Fläche bei der Abtrennung von Bauten
  • 7.3. Zurückbehalten von Grundstücken in der Hofübergabe
  • 7.4. Zerstückelungsverbot auf Meliorationsgrundstücken (Art. 102 LwG)
  • 7.5. Verfahrenskoordination Raumplanung – Bodenrecht
  • 8. Die Erwerbsbewilligung
  • 8.1. Errichtung Kiesabbaurecht als erwerbsbewilligungspflichtiger Tatbestand
  • 8.2. Höchstzulässiger Erwerbspreis
  • 8.3. Ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich
  • 8.4. Erwerb durch Nichtselbstbewirtschafter nach öffentlicher Ausschreibung/Beschwerdelegitimation
  • 8.5. Erwerbsbewilligungspflicht beim Kaufsrecht
  • 8.6. Bewilligungspflicht des Erwerbs von Anteilsrechten an juristischen Personen
  • 8.7. Aktienerwerb ohne Erwerbsbewilligung: schwebende Ungültigkeit
  • 9. Die Belastungsgrenze für Pfandrechte

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.