Ausreisepflichtige sollen zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können
Wer die Schweiz verlassen muss, soll zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können, wenn eine Wegweisung ansonsten nicht vollzogen werden kann. Das ist insbesondere für die Kantone wichtig, die für den Vollzug von Wegweisungen zuständig sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eröffnet. Die neue Regelung soll rasch in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Damit können hohe Kosten insbesondere auch bei den Kantonen vermieden werden.
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