Axt gegen Nachbars Tür: Psychisch angeschlagener Mann in U-Haft
BGer – Weil ein Mann nach diversen Strassenverkehrsdelikten mit einer Axt gegen die Wohnungstüre seines Nachbarn schlug, hat ihn die Zürcher Justiz in Untersuchungshaft versetzt. Die Beschwerde des psychisch auffälligen Mannes hat das Bundesgericht nun abgewiesen. (Urteil 1B_399/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare