Accident de luge à Obwald : l’enquête doit se poursuivre
BGer – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden muss die Ermittlungen zu einem Schlittelunfall, der sich in der Nacht vom 31. Dezember 2017 ereignet hat, weiterführen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Frauen, die beim Unfall schwer verletzt wurden, gegen die Einstellungsverfügung gutgeheissen. (Urteil 6B/1209/2020) (el)
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