Jusletter

Neuer Hausarzt muss bisherige Krankenakten nicht selbst beschaffen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neuer Hausarzt muss bisherige Krankenakten nicht selbst beschaffen, in: Jusletter 6. Dezember 2021
BGer – Das Bundesgericht hat einen im Kanton Aargau praktizierenden Hausarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Er war nicht verpflichtet, die bisherige Krankengeschichte einer Patientin selbst einzuholen. Die Frau starb 2015 nach der Einnahme eines verschriebenen Medikaments an einem allergischen Schock. (Urteil 6B_727/2020)

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