Neuer Hausarzt muss bisherige Krankenakten nicht selbst beschaffen
BGer – Das Bundesgericht hat einen im Kanton Aargau praktizierenden Hausarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Er war nicht verpflichtet, die bisherige Krankengeschichte einer Patientin selbst einzuholen. Die Frau starb 2015 nach der Einnahme eines verschriebenen Medikaments an einem allergischen Schock. (Urteil 6B_727/2020)
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