Anonymisierung von Gerichtsurteilen
Eine empirische Analyse der bundesgerichtlichen Praxis
Die Anonymisierung von Gerichtsurteilen steht im Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz der Justizöffentlichkeit und dem Persönlichkeitsschutz der Parteien. Anhand zweier Kohorten, bei denen sich das Verhältnis von öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz unterscheiden (Beschwerden gegen die Preisfestsetzung von Arzneimitteln und gegen Strafurteile betreffend Vergewaltigung), wurde die Anonymisierungspraxis des Bundesgerichts empirisch analysiert. Dabei zeigte sich, dass die Anonymisierung über Zeit zugenommen hat, unerwartet stärker bei der Kohorte «Arzneimittel» als bei der Kohorte «Vergewaltigung». Trotz Fortschritte in der Digitalisierung sollte nicht pauschal mehr anonymisiert werden. Vielmehr gilt es, differenziert vorzugehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 1.1. Justizöffentlichkeit vs. Anonymisierung von Gerichtsurteilen
- 1.2. Technische Fortschritte in der Digitalisierung und ihre Konsequenzen für die Anonymisierung von Gerichtsurteilen
- 2. Ziel der Studie
- 3. Methodik
- 3.1. Definition der Kohorten sowie Identifikation und Extraktion der Urteile
- 3.1.1. Definition zweier Kohorten
- 3.1.2. Identifikation und Extraktion der Urteile
- 3.2. Vorgehen bei der Auswertung und statistische Analyse
- 3.2.1. Quantitative Perspektive
- 3.2.2. Qualitative Perspektive
- 4. Ergebnisse und Würdigung
- 4.1. Überblick
- 4.2. Urteile Arzneimittel
- 4.3. Urteile Vergewaltigung
- 4.4. Vergleich zwischen den Kohorten
- 4.5. Limitationen
- 5. Fazit und Ausblick
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