100’000 Euro mit Kokain-Spuren: Geld darf eingezogen werden
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der bei seiner Einreise in die Schweiz in Schaffhausen 100’000 Euro in bar bei sich trug. Die Banknoten wiesen Spuren von Drogen auf. Das Geld darf nun vom Kanton Schaffhausen eingezogen werden, obwohl das Verfahren wegen Geldwäscherei eingestellt wurde. (Urteil 6B_1322/2020)
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