BGer 4A_518/2020: Rechtswidrige Beschaffung von Arbeitnehmerpersonendaten
Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts und qualifiziert eine Durchforstung privater E-Mail und Chat-Nachrichten eines fristlos gekündigten Mitarbeiters auf dessen geschäftlichem Mobiltelefon (bzw. in der I-Cloud) als Persönlichkeitsverletzung. Die so erhobenen Informationen dürfen im arbeitsrechtlichen Prozess nicht verwertet werden. Auch hat der betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf eine Genugtuung. Im Urteil finden sich auch grundsätzliche Ausführungen zum Inhalt und der Tragweite von Art. 328b OR. Nicht gänzlich zu überzeugen vermag dabei die kaum begründete Qualifikation von Art. 328b OR als Bearbeitungsgrundsatz und nicht als Verbotsnorm.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt, Instanzenzug, Entscheid
- II. Aus den Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Bemerkungen
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