Medienmitteilungen
Ehe für alle – Verordnungsanpassungen
Rechtsgebiete:
Familienrecht. Eherecht
Zitiervorschlag: Jurius, Ehe für alle – Verordnungsanpassungen, in: Jusletter 4. April 2022
Damit die Zivilstandsämter ab dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare verheiraten und bereits eingetragene Partnerschaften in Ehen umwandeln können, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. März 2022 drei Verordnungen angepasst.