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Im Lichte des bundesrätlichen Umsetzungsvorschlags in Bezug auf das neue Verhüllungsverbot gibt Benedict Vischer in seinem Beitrag einen Überblick über die drohenden Grund- und Menschenrechtseingriffe. Die einschlägige Rechtsprechung wird analysiert und deren selektive Beachtung durch den Bundesrat kritisiert. Der Autor thematisiert die Normkonflikte und argumentiert, dass mindestens den internationalen Menschenrechten Vorrang einzuräumen ist.

Am 1. Juli 2022 tritt die Änderung des ZGB in Kraft, mit der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt wird. Die Reform sieht zudem vor, dass verheiratete Frauenpaare im Rahmen des FMedG von Samenspenden profitieren können. Clémence Gay beleuchtet die Auswirkungen der Änderung auf das Abstammungsrecht. Weiter erörtert sie die Schwierigkeiten bei der Anwendung von Art. 255a ZGB, in welchem die Entstehung des Kindesverhältnisses zwischen dem Kind und der Ehefrau seiner biologischen Mutter festgelegt ist.

Philipp Fischer und Deborah Hondius beschäftigen sich mit Art. 271 Ziff. 1 StGB (verbotene Handlungen für einen fremden Staat). Diese Bestimmung ist von grosser praktischer Bedeutung, wenn eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in der Schweiz an einem Zivilverfahren im Ausland beteiligt ist. Die Autorenschaft präsentiert einige Fallstricke, die vermieden werden sollten, um die sich aus Art. 271 Ziff. 1 StGB ergebenden Risiken zu mindern. Abschliessend werden verschiedene spezifische Situationen aufgezeigt, in denen in der Schweiz ansässige Personen dazu verpflichtet sein können, an einem im Ausland anhängigen Zivilverfahren teilzunehmen.

Seit Erscheinen der Vorauflage hat es verschiedene Gesetzesänderungen gegeben, die eine Überarbeitung und Ergänzung des bisherigen Basler Kommentars zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs erforderlich gemacht haben. Roland Pfäffli rezensiert die Kommentierung zum SchKG, die nun in dritter Auflage erschienen ist.

Wir wünschen eine lehrreiche und spannende Lektüre sowie einen guten Wochenstart!

Editions Weblaw

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