Ex-Freundin entführt: Stationäre Massnahme für gekränkten Täter
BGer – Ein heute 36-Jähriger wird wegen Freiheitsberaubung und Entführung seiner Ex-Freundin mit drei Jahren Gefängnis bestraft. Das Bundesgericht hat das entsprechende Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt. Die Strafe wird zugunsten einer stationären, therapeutischen Massnahme aufgeschoben. (Urteil 6B_641/2021)
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