Pilotversuche Personalbereich Bundesverwaltung: Rechtsgrundlage geschaffen
Die Bundesverwaltung kann neu bei befristeten Pilotversuchen von Bestimmungen des Personalrechts abweichen. Mit dieser zusätzlichen Flexibilität soll die digitale Transformation der Bundesverwaltung unterstützt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 mit einer Revision der Bundespersonalverordnung (BPV) die nötige rechtliche Grundlage geschaffen.
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