FINMA-Aufsichtsmitteilung: Massnahmen bei verspäteten Gesuchen
Im Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt in ihrer Aufsichtsmitteilung einen ersten Einblick über die Massnahmen, die bei Vermögensverwaltern und Trustees bisher eingeleitet wurden.
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