Inkrafttreten revidiertes Geldwäschereigesetz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit verbessert die Schweiz ihr Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung.
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