Public Clouds: keine vorsorglichen Massnahmen
BVGer – Im Rahmen der von der Bundesverwaltung geplanten möglichen Auslagerung von Daten in Public Clouds ersuchte eine Privatperson das Bundesverwaltungsgericht, dieses Vorhaben generell zu untersagen. Zudem verlangte sie vorsorgliche Massnahmen. Nach den Abklärungen des Bundesverwaltungsgerichts besteht hingegen keine konkrete und unmittelbare Gefahr, dass Daten der Privatperson ausgelagert werden. Das Gericht lehnt daher in einer Zwischenverfügung das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ab. (Urteil A-661/2022)
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