Veröffentlichung teilrevidierter Geldwäschereiverordnung-FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA teilrevidiert. Aufgrund von Anhörungseingaben präzisierte sie die Berechnung des Schwellenwertes bei Wechselgeschäften mit virtuellen Währungen. Weiter anerkannte die FINMA das an die revidierten regulatorischen Grundlagen angepasste Reglement der SRO-SVV als Mindeststandard.
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