Fall Pierre Maudet
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf im Fall Pierre Maudet teilweise gut, hebt den angefochtenen Entscheid auf und weist die Sache zurück ans Kantonsgericht. In Bezug auf die Reise nach Abu Dhabi hebt es die Freisprüche von Pierre Maudet und Patrick Baud-Lavigne vom Vorwurf der Vorteilsannahme und von Magid Khoury und Antoine Daher vom Vorwurf der Vorteilsgewährung auf. Dagegen bestätigt es die Freisprüche der Betroffenen in Bezug auf die Finanzierung einer Umfrage. (Urteil 6B_220/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare