Paritätsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben werden verboten
Die Beherbergungsbetriebe sind ab 1. Dezember frei in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung. Auf dieses Datum hat der Bundesrat am 16. November 2022 die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft gesetzt. Mit der neuen Regelung im UWG werden Paritätsklauseln bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten.
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