Firma muss 390’000 Franken Kurzarbeitsentschädigung zurückzahlen
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Firma muss 390’000 Franken Kurzarbeitsentschädigung zurückzahlen, in: Jusletter 28. November 2022
BVGer – Eine in der Westschweiz tätige Reiseagentur muss rund 390’000 Franken an Kurzarbeitsentschädigung aus dem Jahr 2020 an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden. Die Firma hatte die geleisteten Arbeitszeiten nicht ausreichend erfasst. (Urteil B-4559/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.