Jusletter

Retrozessionen: Herausgabepflicht und Verjährungspraxis

Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_601/2021 vom 8. September 2022

  • Autor/Autorin: Beat Mathys
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Privatrecht, Auftrag
  • DOI: 10.38023/f155b409-e860-411f-8063-f46c1289b8e5
  • Zitiervorschlag: Beat Mathys, Retrozessionen: Herausgabepflicht und Verjährungspraxis, in: Jusletter 5. Dezember 2022
Das Bundesgericht hat ein weiteres Urteil zur Frage der Verjährung von Retrozessionsansprüchen gefällt und bestätigt, dass der Beginn der zehnjährigen Verjährungsfrist mit dem Zufluss der Zahlung beim Beauftragten beginnt. Es wendet seine Praxis zur Verjährung auch auf etwaige Sekundäransprüche (Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer Informationspflicht) der Auftraggeberin an und stellt hohe Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Verjährungseinrede. Die Frage einer Erstattung von Retrozessionen bei Execution-only-Beziehungen lässt das Bundesgericht ausdrücklich offen, dies im Gegensatz zur Vorinstanz. Der Autor analysiert dieses Urteil.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt
  • 2. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 2.1. Kein Entscheid zur Herausgabepflicht bei Execution-only-Beziehungen
  • 2.2. Bestätigung der Praxis zu Verjährungsbeginn und -dauer
  • 2.3. Auskunftsanspruch verjährt wie Herausgabeanspruch
  • 2.4. Sekundäranspruch verjährt wie Herausgabeanspruch
  • 2.5. Keine rechtsmissbräuchliche Erhebung der Verjährungseinrede
  • 3. Bemerkungen
  • 3.1. Keine Herausgabepflicht bei Execution-only-Beziehungen
  • 3.2. Klärung der Regeln zu Verjährungsbeginn und -dauer
  • 3.3. Restriktive Annahme des Rechtsmissbrauchs

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