Freispruch vom Vorwurf der Geldwäscherei
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht alle drei erstinstanzlich für schuldig befundenen Berufungsführer zweitinstanzlich vom Vorwurf der mutmasslich 2005 bis 2014 in der Schweiz begangenen Geldwäschereihandlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel der kolumbianischen Drogenmafia in dubio pro reo frei. Zum einen war die Vortat zum Tatzeitpunkt bereits teilweise verjährt. Zum anderen bestehen Zweifel an der Herkunft der ins Schweizer Finanzsystem eingebrachten Gelder aus der angeklagten Vortat. Die Kausalität zwischen Vortat (Betäubungsmittelhandel) und Hauptdelikt (Geldwäscherei) ist somit nicht erwiesen. Den gegen den Hauptbeschuldigten im Nebenpunkt ausgefällten Schuldspruch betreffend Urkundenfälschung hatte dieser bereits akzeptiert. (Urteil CA.2022.7)
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