Jusletter

Liebe Leser*innen

Zur Schaffung stabiler bilateraler Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wird aktuell ein «Paketansatz» diskutiert, der als «Bilaterale III» bezeichnet wird. Der Streitbeilegungsmechanismus bleibt dabei ein wichtiges Thema. Astrid Epiney skizziert die Ausgestaltung von Streitbeilegung und Rechtsschutz für den Status quo und beleuchtet den zukünftigen Einbezug des EuGH.

Am 1. Januar 2023 treten die ersten Teile des neuen Erbrechts in Kraft. Tenzing Memmishofer schafft einen Überblick über den aktuellen Stand der laufenden Erbrechtsrevision und informiert über die neu in Kraft tretenden Bestimmungen.

Die Bedeutung des Wirtschaftsrechts in der Praxis und an den Universitäten hat in jüngerer Zeit erheblich zugenommen. Peter V. Kunz liefert eine Übersicht über das Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen, das unter anderem Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht umfasst.

In seiner Besprechung des Leiturteils BGE 148 V 49, die am 10. Oktober 2022 im Jusletter erschienen ist, weist Dr. med. Jörg Jeger darauf hin, dass das Bundesgericht mit «medizinisch unhaltbaren Vermutungen» arbeitet. Maria Cerletti, Gerhard Ebner, Iris Herzog-Zwitter, Ralph Mager, Fulvia Rota und Jean-Daniel Sauvant antworten mit einer Stellungnahme der SIM sowie der betroffenen Fachgesellschaften SGVP und SGPP/FMPP zum Urteil.

Art. 261bis StGB stellt die Leugnung jedes Völkermords unter Strafe. Allerdings wird aktuell nur die Leugnung des jüdischen Völkermords bestraft, was eine rechtliche Ungleichbehandlung aller anderen Völkermorde darstellt. Emir Kobilic und Filippo Contarini analysieren den Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Bezug auf die Leugnung von anerkannten historischen Fakten.

Im Lichte des am 17. Mai 2022 ergangenen Entscheides des Bundesgerichts 5A_817/2021 setzt sich Jörg Paul Müller mit der Frage auseinander, wie stark der Schutz der Geheimsphäre der biologischen Mutter die Persönlichkeitsrechte der Eizellenspenderin einschränken darf.

Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!

Editions Weblaw

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  • Dies ist die letzte Jusletter-Ausgabe des Jahres 2022. Die erste Ausgabe 2023 erscheint am 16. Januar. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Festtage sowie einen guten Start ins neue Jahr!
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