Wirtschaftsrecht – das unbekannte Rechtsgebiet
Das Wirtschaftsrecht stellt ein autonomes Rechtsgebiet dar, notabene als Querschnittsmaterie aus Privatrecht, öffentlichem Recht sowie Strafrecht. Insofern müssen Wirtschaftsrechtler «juristische Mehrkämpfer» sein. Das Wirtschaftsrecht – Gesellschafts-, Finanzmarkt-, Immaterialgüterrecht etc. – zeichnet sich durch den Fokus auf die Wirtschaft und auf das Wirtschaften aus. Bei wirtschaftsrechtlichen Veröffentlichungen dominieren «Praktikerpublikationen», was zu einem «Systemic Bias» führen kann. Ein zentraler Unterschied zu den übrigen Rechtsgebieten sind die umfassenden internationalen Bezüge: Wirtschaftsrecht ist internationales Recht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen
- 1.1. Ausgangslage
- 1.1.1. Medien
- 1.1.2. Akademische Entwicklungen
- 1.1.2.1. Lehre
- 1.1.2.2. Forschung
- 1.2. Ziel und Übersicht
- 2. Ausgewählte Themen
- 2.1. Grundverständnis
- 2.1.1. Abgrenzungen
- 2.1.2. Was ist Wirtschaftsrecht?
- 2.1.3. Wissenschaftlichkeit
- 2.2. Vier Rechtsgebiete
- 2.2.1. Rechtsnatur
- 2.2.2. Eigenständiges Rechtsgebiet
- 2.3. Rechtssetzung
- 2.3.1. Zuständigkeiten
- 2.3.1.1. Normen
- 2.3.1.2. Bund und Kantone
- 2.3.2. Methodik
- 2.3.3. Rechtssetzende Subjektivität
- 2.3.3.1. (Rechts-)Politik
- 2.3.3.2. Überprüfbarkeit?
- 2.3.4. Weitere Einzelfragen
- 2.3.4.1. Formalien
- 2.3.4.2. Internationalisierung(en)
- 2.3.4.3. Einbezug von Privaten
- 2.4. Rechtsanwendung
- 2.4.1. Zuständigkeiten
- 2.4.1.1. Entscheide
- 2.4.1.2. Behörden und Gerichte
- 2.4.2. Methodik
- 2.4.2.1. Basis
- 2.4.2.2. Sondermethodik?
- 2.4.3. Rechtsanwendende Subjektivität
- 2.4.4. Einzelfragen
- 2.4.4.1. Prinzip der richterlichen Beschränkung
- 2.4.4.2. Internationalisierung(en)
- 3. Schlussbemerkungen
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