Inhaltsverzeichnis
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I. Entstehungsgeschichte, Stand der Dinge und Fortgang der Erbrechtsrevision
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II. Die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Teile der Erbrechtsrevision
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1.1. Erhöhung der Verfügungsfreiheit des Erblassers durch Abschaffung des elterlichen Pflichtteilsrechts (Art. 470 Abs. 1 nZGB) und durch Verringerung der Pflichtteilsquoten für Nachkommen (Art. 471 nZGB)
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1.2. Verlust des Pflichtteilsrechts und der rechtsgeschäftlichen Begünstigungen des überlebenden Ehegatten bei hängigem Scheidungsverfahren nach zweijährigem Getrenntleben oder im Verfahren auf gemeinsames Begehren (Art. 472 nZGB; sowie Art. 120 Abs. 3 Ziff. 2 nZGB, Art. 217 Abs. 2 nZGB, Art. 241 Abs. 4 nZGB)
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1.3. Erhöhung der verfügbaren Quote bei Nutzniessung nach Art. 473 nZGB
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1.4. Klarstellung: Die überhälftige Zuweisung am Vorschlag unter Ehegatten gilt als Rechtsgeschäft unter Lebenden (vgl. Art. 532 Abs. 2 Ziff. 2 nZGB) und ist bei der Pflichtteilsberechnung der gemeinsamen Nachkommen sowie des überlebenden Ehegatten nicht hinzuzurechnen (Art. 216 Abs. 2 nZGB)
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1.5. Klarstellung: Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und ihre erbrechtliche Behandlung (Art. 82 nBVG, Art. 476 nZGB, Art. 529 nZGB)
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1.6. Klarstellung(en): Herabsetzungsklage
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1.6.1. Im Allgemeinen zur Herabsetzungsfähigkeit von Intestaterwerbungen (Art. 522 nZGB, Art. 523 nZGB) sowie zur Reihenfolge bei der Durchführung der Herabsetzungsklage (Art. 532 nZGB)
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1.6.2. Im Besonderen zur Anfechtung bei Überschreitung erbvertraglicher Bindungen zu Lebzeiten (Art. 494 Abs. 3 nZGB i.V.m. Art. 522 nZGB).
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1.7. Übergangsrecht
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III. Schlussbetrachtung