Jusletter

Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Personenrecht, Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, in: Jusletter 19. Dezember 2022
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird das Impulsprogramm bis Ende 2024 verlängert. Das hat das Parlament am 30. September 2022 entschieden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) auf den 1. Februar 2023 festgesetzt und die Anpassungen der Verordnung verabschiedet.

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