Regionales Verwaltungszentrum in Samedan GR erleidet Rückschlag
BGer – Das Bundesgericht hat den Arealplan Bahnhof Samedan aufgehoben, womit das dort geplante regionale Verwaltungszentrum in ferne Zukunft rückt. Der Arealplan weicht unzulässig stark von den sonst geltenden Bauvorgaben für dieses Gebiet ab. (Urteil 1C_398/2021)
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