Corona-Erwerbsersatz: Beschwerde teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Frau gegen die verweigerte Neuberechnung ihrer Corona-Erwerbsausfallentschädigung teilweise gut. Die vom Bundesrat für den Zeitraum bis zum 16. September 2020 getroffene Regelung ist aufgrund der damaligen Dringlichkeit der Situation nicht zu beanstanden. Die anschliessend bis Ende Juni 2021 geltende Regelung verstösst jedoch gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. (Urteil 9C_663/2021)
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