Augenarzt muss mehr als 850’000 Franken an Versicherer zurückzahlen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden eines Augenarztes gegen Entscheide der Justiz von Appenzell Ausserrhoden abgewiesen, die ihn zur Rückerstattung von über 850’000 Franken an rund 30 Versicherer verurteilten. Indem er Leistungen doppelt abrechnete, verletzte der Arzt das im Krankenversicherungsgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. (Urteile 9C_420/2022 und 9C_421/2022)
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