Preisabsprachen in der Luftfracht teilweise bestätigt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt vereinzelte Preisabsprachen im Bereich der Luftfracht, reduziert jedoch die von der Wettbewerbskommission ausgesprochenen Sanktionen. Ferner hebt es ein Verbot gegenüber den Fluggesellschaften auf, sich über einschlägige Informationen auszutauschen. (Urteile B-710/2014, B-747/2014, B-761/2014, B-765/2014, B-780/2014, B-784/2014, B-785/2014, B-786/2014 und B-787/2014)
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