Bundesgericht weist Beschwerde gegen Bestätigung von Untersuchungshaft durch Zürcher Obergericht ab
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines medial bekannten Mannes («Brian») gegen den Beschluss des Zürcher Obergerichts ab, mit dem dieses im vergangenen Dezember die Anordnung von Untersuchungshaft bestätigt hat. Das Obergericht hat zu Recht das Vorliegen von Wiederholungsgefahr bejaht. Die für allfällige weitere Haftprüfungen erforderliche aktualisierte Risikoeinschätzung hat es bereits angeordnet. (Urteil 1B_22/2023)
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