Fall Magnitski ist um einen weiteren Entscheid reicher
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde von fünf Parteien im Fall Magnitski im Wesentlichen abgewiesen. Sie forderten die Rückgabe von rund 16 Millionen Franken, die im Rahmen der Ermittlungen wegen Geldwäscherei beschlagnahmt worden waren. (Entscheid BB.2021.193-197)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare