Niederländische Gesellschaften für Uber-Fahrer AHV-pflichtig
BGer – Die niederländische Uber B.V. muss als Arbeitgeberin mit Betriebsstätte in der Schweiz für das Jahr 2014 AHV-Beiträge für Fahrer von UberX, UberBlack und UberVan bezahlen. Das gleiche gilt für Rasier Operations B.V. in Bezug auf UberPopFahrer. Die beiden Gesellschaften sind verpflichtet, der Ausgleichskasse des Kantons Zürich Angaben zu den bezahlten Löhnen zu machen. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerden gegen die Urteile des Zürcher Sozialversicherungsgerichts ab und heisst diejenigen der Ausgleichskasse teilweise gut. (Urteile 9C_70/2022, 9C_71/2022, 9C_75/2022 und 9C_76/2022)
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