Inhaltsverzeichnis
-
1. Ausgangslage
-
2. Inhaltliche Gliederung
-
3. Das duale System der schweizerischen Migrationspolitik
-
3.1. Personenfreizügigkeit auf der Basis des FZA
-
3.2. Die arbeitsmarktlichen Hürden für die Zulassung als Erwerbstätige nach AIG
-
3.2.1. Die Generalklausel des «gesamtwirtschaftlichen Interesses»
-
3.2.2. Zahlenmässige Begrenzung der Zulassung
-
3.2.3. Die Hürde des Inländervorrangs
-
3.2.3.1. Erleichterte Zulassung von Hochschulabgänger:innen
-
-
3.2.4. Die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen
-
3.2.5. Persönliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt
-
-
-
4. Zulassungserleichterungen de lege ferenda und auf Weisungsebene durch partiellen Verzicht auf Vorrangprüfung und akademischen Abschluss
-
4.1. Branchenspezifisch anerkannter Fachkräftemangel, statt individueller Nachweis des Inländervorrangs
-
4.2. Berufserfahrung statt akademischen Abschlusses als Kriterium der persönlichen Voraussetzungen
-
4.3. Erleichterter Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit
-
-
5. Die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland
-
5.1. Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung (§§ 18–18c AufenthG)
-
5.1.1. Allgemeines zur Fachkräfteeinwanderung (§ 18 AufenthG)
-
5.1.2. Rolle der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Zulassung zur Erwerbstätigkeit und die Vorrangprüfung als Ausnahme
-
5.1.3. Blaue Karte EU (Richtlinie [EU] 2021/1883; §§ 18, 18b Abs. 2 AufenthG)
-
5.1.4. Fachkraft mit akademischer Ausbildung (§§ 18, 18b und 39 Abs. 2 AufenthG)
-
5.1.5. Fachkraft mit Berufsausbildung (§§ 18, 18a und 39 Abs. 2 AufenthG)
-
-
5.2. Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit (§ 21 AufenthG)
-
5.3. Weitere Zulassungsmöglichkeiten zur Erwerbstätigkeit für Nicht-Fachkräfte (§§ 18, 19c und 39 Abs. 3 AufenthG)
-
5.3.1. Spezialist:innen im Bereich der IT- und Kommunikationstechnologie (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)
-
5.3.2. «Best Friends»-Staaten (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 1 BeschV sowie § 41 AufenthV)
-
5.3.3. Westbalkanregelung (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV)
-
-
5.4. Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)
-
5.5. Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16–17 AufenthG)
-
5.6. Künftige Erleichterungen durch geplantes Einwanderungsgesetz
-
5.7. Deutschland – Schweiz im Vergleich
-
-
6. Fazit: Öffnung legaler Zugangswege für Arbeitsmigrant:innen aus Drittstaaten ist dringlich