Bund macht unzulässige Unterscheidung bei Lärmschutz in Opfikon ZH
BVGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Massnahmen zum Schallschutz gegen Fluglärm in der Gemeinde Opfikon ZH ohne sachliche Begründung abgewiesen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es geht um Gebäude, die bereits heute mit Schallschutzfenstern ausgestattet sind, die aber keine Frischluftzufuhr ermöglichen. (Urteil A-844/2021)
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