Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat Alieu Kosiah der Verletzung kriegsrechtlicher Bestimmungen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden. Es hat die Höchststrafe von 20 Jahren Freiheitsstrafe, welche die Strafkammer in erster Instanz verhängt hatte, bestätigt. Dies ist das erste Mal, dass in der Schweiz eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesprochen wird. (Urteil CA.2022.8)
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