Ex-Bankangestellter in Geldwäsche-Fall teilweise freigesprochen
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht einen 2018 des Waschens von rund 22 Mio. Euro Bestechungsgeldern in 96 Punkten angeklagten ehemaligen Bankangestellten in 4 Anklageziffern schuldig und bestätigt diesbezüglich ein bandenmässiges Zusammenwirken im Sinne von Art. 305bis Ziff. 2 lit. b StGB (schwerer Fall). Im Übrigen spricht sie den Beschuldigten in 68 Anklagepunkten zufolge fehlenden Vorsatzes bezüglich der verbrecherischen Herkunft der inkriminierten Gelder in dubio pro reo frei. Für den Beschuldigten wird im Ergebnis eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen à CHF 400 (Probezeit 2 Jahre) als angemessen erachtet. Dabei trugen die lange Dauer des Verfahrens wie auch Unregelmässigkeiten in der Verfahrensführung durch die Strafverfolgungsbehörden zur Reduktion des Strafmasses bei. (Urteil CA.2020.7)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare