Kartellgesetz im Automobilmarkt: Erlass der KFZ-Verordnung
Der Bundesrat wird auf 1. Januar 2024 die «Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZ-VO)» in Kraft setzen. Die Verordnung schafft eine grössere Sicherheit bei der Auslegung des Kartellgesetzes im Automobilmarkt und soll wettbewerbsschädliche Abreden sowie eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes verhindern.
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