Anschlussgebühren der Stadt Rheinfelden AG sind rechtens
BGer – Die von der Einwohnergemeinde Rheinfelden AG verlangten Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser sind angemessen. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde der Bauherrschaft eines Grossprojekts gegen die Höhe der Gebühren ab. (Urteil 9C_633/2022)
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