Landesverweisung für einen verurteilten pensionierten Türken
BGer – Ein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilter Pensionierter muss die Schweiz nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe von 56 Monaten verlassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Türken abgewiesen, der über mehrere Jahre hinweg seine ebenfalls aus der Türkei stammende Partnerin misshandelte. (Urteil 6B_362/2023)
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