Asyl: Herkunfts-Analysen zu Tibet sind nicht zu beanstanden
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine vom Staatssekretariat für Migration in Auftrag gegebene Sprach- und Herkunftsanalyse zu Tibet analysiert. Es gelangt zum Schluss, dass die Arbeitsweise und Fachkompetenz der sachverständigen Person nicht zu beanstanden sind. (Urteil D-2337/2021)
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