Kindesschutzbehörde ordnet Basisimpfungen bei einem Vierjährigen an
BGer – Ein praktisch seit seiner Geburt bei einer Pflegefamilie platzierter Vierjähriger wird zu Recht auf Anordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die klassischen Basisimpfungen erhalten, obwohl seine Mutter sich dagegen ausgesprochen hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 5A_310/2023)
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