Schweizer UNO-Mitarbeiter von Wehrpflichtersatzabgabe befreit
BGer – Ein in Jordanien stationierter Schweizer Mitarbeiter des UNO-Büros in Genf muss aufgrund seiner Anstellung weder Militärdienst noch eine Wehrpflichtersatzabgabe leisten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_677/2022)
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