Tatsächliche Vergütung für Krebs-Therapie bleibt unter Verschluss
BVGer – Das Bundesamt für Gesundheit muss die tatsächlich vergüteten Preise für die Krebsbehandlung mit CAR-T-Zellen nicht bekannt geben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde eines Journalisten hin entschieden. Durch eine Veröffentlichung würde die Anwendung der Therapie in der Schweiz laut Gericht sehr wahrscheinlich gefährdet. (Urteil A-2459/2021)
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