Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
Formale Anforderungen unter dem neuen Datenschutzgesetz und kritische Würdigung des Meldeformulars des EDÖB
Mit dem neuen Datenschutzgesetz wird wie schon im EWR auch in der Schweiz eine Meldepflicht für gewisse Verletzungen der Datensicherheit eingeführt. Zur Wahrnehmung dieser Meldepflicht bietet der EDÖB auf seiner Webseite ein Meldeformular an. Unternehmen sollten sich jetzt schon Gedanken dazu machen, ob sie jenes Formular im Falle einer Meldung verwenden müssen oder sollten und welche Alternativen dazu allenfalls bestehen. Im vorliegenden Beitrag setzen sich die Autoren kritisch mit dem offiziellen Meldeformular auseinander, stellen die Meldung in einen übergeordneten Kontext und zeigen alternative Meldemöglichkeiten auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtsgrundlagen
- 3. Keine Formvorschriften
- 4. Meldeformular des EDÖB und mögliche Probleme in der Praxis
- 4.1. Lancierung und Zweck
- 4.2. Zweckwidrige und umständliche Interaktivität
- 4.3. Überschiessende Pflichtfelder
- 4.4. Beschränkte Möglichkeit zur Übermittlung weiterführender Angaben
- 4.5. Weitere potenzielle Hürden
- 4.6. Übermittlung der Meldung und Folgemeldungen
- 5. Gemeinsames Meldeportal mit anderen Bundesorganen
- 6. Alternative Meldeformen
- 7. Fazit
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