Häusliche Gewalt in der ärztlichen Praxis
Rechte und Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Behörden
Wegen der gesundheitlichen Folgen von häuslicher Gewalt und der Vertraulichkeit des Behandlungsverhältnisses suchen Gewaltbetroffene und -ausübende oft Hilfe bei Ärztinnen und Ärzten. Diese sollten u.a. entsprechende «Redflags» erkennen, Spuren gerichtsverwertbar dokumentieren und Betroffene auf Unterstützungsangebote hinweisen. Zu prüfen ist auch, ob Melderechte oder -pflichten bestehen, was angesichts eines komplexen Normengeflechts und vieler unbestimmter Rechtsbegriffe herausfordernd sein kann. Der Beitrag soll Orientierungshilfe bieten und Rechte und Pflichten der Ärzteschaft im Umgang mit häuslicher Gewalt im Behandlungsalltag beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Häusliche Gewalt als «Phänomen»
- A. Begriff und Erscheinungsformen
- B. Erkennen von Risikofaktoren und Folgen
- 1. Risikofaktoren
- 2. Folgen
- III. Rechtliche Grundlagen zu häuslicher Gewalt
- A. Straf- und Opferhilferecht
- B. Zivil- und Polizeirecht
- C. Ausländer- und Sozialversicherungsrecht
- IV. Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten im Umgang mit häuslicher Gewalt
- A. Vertragsrechtliche Rechte und Pflichten gegenüber der Patientin/dem Patienten
- 1. Qualifikation des Behandlungsverhältnisses
- 2. Auftragsrechtliche Pflichten
- 3. Forensic Nursing: eine Möglichkeit zur Unterstützung der Opfer?
- B. Rechte und Pflichten zu Meldung und Mitwirkung gegenüber Behörden
- 1. Spannungsfeld zur ärztlichen Schweigepflicht
- 2. Melde- und Mitwirkungsrechte
- a. Rechtslage auf Bundesebene
- b. Übersicht zur Rechtslage in den Kantonen
- 3. Melde- und Mitwirkungspflichten
- a. Rechtslage auf Bundesebene
- b. Übersicht zur Rechtslage in den Kantonen
- 4. Praktische Hinweise zum ärztlichen Vorgehen
- V. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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