Kein Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Neuenburg nicht genehmigt. Die Gesetzesänderung sollte das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden verbieten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare