Vorschulische Sprachförderung im Kanton Thurgau
BGer – Das mit der kantonalen Gesetzesvorlage zur vorschulischen Sprachförderung im Kanton Thurgau eingeführte Obligatorium zum Besuch eines Förderangebots wird vom verfassungsrechtlichen Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht erfasst. Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Besuch eines Angebots der vorschulischen Sprachförderung verpflichtet werden, müssen sich daher nicht an den Kosten beteiligen. (Urteil 2C_402/2022)
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