Flexiblere Rahmenbedingungen für die Ruhezeiten im Berufstheater
Der gesetzlich vorgeschriebene freie Halbtag kann für Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstler neu am Nachmittag im Zeitfenster zwischen 12 Uhr und 22 Uhr anstatt wie bisher bis spätestens 20 Uhr gewährt werden. Dies hat der Bundesrat am 30. August 2023 beschlossen. Die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz tritt am 15. Oktober 2023 in Kraft.
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